Freitag, 22. März 2013

Telekommunikationsgesetz: Polizei darf jetzt PIN und Passwörter abfragen

Am Donnerstag Abend hat der Bundestag das neue Gesetz über Bestandsdaten verabschiedet.

Ab jetzt dürfen Polizei und Geheimdienste "Bestandsdaten automatisch und ohne Begrenzung abfragen. Dabei werden neben Adressdaten und Kontonummern auch PIN und Passwörter von Mailkonten sowie dynamische IPs übermittelt.

Patrick Breyer hatte schon gegen das alte Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt und will auch gegen die Neufassung entsprechend vorgehen.

Quelle: golem.de

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