Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA und YouTube kam nun keine Einigung zustande. Beide konnten sich über die Wiedergabe von Musikvideos und deren Vergütung an die Rechteinhaber nicht verständigen.
Nun gab die GEMA bekannt, dass sie als letzte Möglichkeit für eine beidseitige Regelung die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes in München einschalten werde.
Seit 2009, als die letzte Vereinbarung über Lizenzgebühren auslief, wurden auf YouTube viele Werke für die User gesperrt. Mittels einer Warntafel verwies man Internetnutzer auf die GEMA-Blockade. Dagegen will der Rechteverwerter nun auch gegen YouTube mit einer Abmahnung vorgehen.........
Quelle: wochenblatt.de
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen