Sonntag, 2. Dezember 2012

Facebook: Neues Betätigungsfeld für Abmahn-Anwälte?

Vor wenigen Tagen wurde ein Unternehmen dafür abgemahnt, dass seine Facebook-Seite eingeordnet sei. Es geht um die Einordnung in private und geschäftliche Profile. An sich müsste der Betreiber von Facebook anhand seiner AGBs solche Fälle selbst bearbeiten, aber die Abmahnung ist trotzdem gültig.

Es wird hier auf einen Paragrafen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gesetzt. Es würde der Eindruck erweckt, dass der Gewerbetreibende ein Verbraucher sei. Das abmahnende Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Großbritannien. Ein fehlendes Impressum wurde ebenfalls erwähnt.

Es wird nun von Juristen davor gewarnt, dass falsche Einordnungen und fehlendes Impressum zu Abmahnungen führen könnten, die gar durch andere Facebook-User gestartet werden könnten. Gewerbetreibende sollten auf korrekte Einordnung und vorhandenes Impressum achten..........
  Quelle: gulli.com 

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